Schenkungsteuer: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt (BFH)

Die unentgelt­liche Über­tragung eines Kapital­lebens­ver­siche­rungs­ver­trags (Ver­trags­über­nahme) unter­liegt im Zeit­punkt der Über­tragung des Ver­trags der Schen­kung­steuer und ist mit dem Rück­kaufs­wert zu bewer­ten. Hat sich der Schen­ker den Nieß­brauch an der Rück­kaufs­leistung vor­behal­ten, ent­steht dieser Nieß­brauch erst mit Kündi­gung des Kapital­lebens­ver­siche­rungs­ver­trags (BFH, Urteil v. 28.1.2026 – II R 27/22; veröf­fent­licht am 21.5.2026).