Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz (BFH)

Die Gewährung von Ver­trauens­schutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jeden­falls seit In­kraft­treten des § 17a UStDV i.d.F. der Elf­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der UStDV v. 25.3.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 1.10.2013 nicht voraus, dass der Unter­nehmer eine Gelan­gens­bestäti­gung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV be­sitzt (BFH, Urteil v. 18.12.2025 – V R 3/25; veröf­fent­licht am 30.4.2026).

 

Hintergrund: Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuer­frei behandelt, obwohl die Voraus­setzungen nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inan­spruch­nahme der Steuer­befreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unter­nehmer die Unrich­tigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordent­lichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer (§ 6a Abs. 4 UStG).