Tankrabatt

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung des Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) hat in der Sondersitzung am 24.4.2026 den Bundesrat passiert (BT-Drucks. 215/26).

Der Bundesrat führt zu dem Gesetz weiter aus:

Befristete Steuersenkung für Diesel und Benzin

  • Das Gesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1.5.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter.
  • Auf diese Weise werden Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Mrd. € entlastet.

Reaktion auf Spritpreiskrise

  • Ziel des Gesetzes ist es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Krieges sind die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen. Dies kann die Konsumnachfrage verringern.
  • Außerdem wird die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet.

Hinweis:

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 1.5.2026 in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat, Meldung v. 24.4.2026 (lb)

Nachricht aktualisiert am 29.4.2026: Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz wurde am 29.4.2026 im BGBl 2026 Nr. 116 verkündet. (lb)