Grundsteuer: Differenzierende Hebesätze der Stadt Hilden rechtswidrig (VG)
Sowohl die Regelung des Hebesatzes für Wohngrundstücke als auch die Regelung des Hebesatzes für Nichtwohngrundstücke in der Satzung der Stadt Hilden ist rechtswidrig und unwirksam (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.3.2026 – 5 K 7062/25).

