Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos (VG)
Das VG Gießen hat mit kürzlich ergangenem Urteil eine Klage abgewiesen, mit der sich die Klägerin gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen, hier: sog. November- und Dezemberhilfen, durch das Regierungspräsidium Gießen richtete (VG Gießen, Urteil v. 25.3.2026 – 4 K 4209/24.GI; nicht rechtskräftig).

