Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins (BFH)

Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH und dem Unionsrecht (BFH, Urteil v. 13.11.2025 – V R 4/23; veröffentlicht am 26.2.2026).

Hintergrund: Gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Umsätze im Zusammenhang mit anderen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, steuerfrei soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht.