Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (BFH)

Bei der teilent­gelt­lichen Über­tragung betrieb­licher Einzel­wirt­schafts­güter im Anwen­dungs­bereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sog. strengen Tren­nungs­theo­rie, sondern nach der sog. modi­fizier­ten Tren­nungs­theorie mit an­teiliger Zuord­nung des Buch­werts bis zur Höhe des Teil­entgelts zu ermit­teln (BFH, Urteil vom 11.12.2025 – IV R 17/23; veröf­fent­licht am 19.2.2026).

 

Hintergrund: Wird ein Wirtschaftsgut unent­geltlich oder gegen Gewährung oder Minde­rung von Gesell­schafts­rechten aus dem Sonder­betriebs­vermögen eines Mitunter­nehmers in das Gesamt­hands­vermögen derselben Mitunter­nehmer­schaft oder einer anderen Mitunter­nehmer­schaft, an der er beteiligt ist, und umgekehrt, über­tragen, ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 EStG – sofern die Besteue­rung der stillen Reserven sicher­gestellt ist – bei der Über­tragung der Wert anzu­setzen, der sich nach den Vorschrif­ten über die Gewinn­ermittlung ergibt.