Verfahrensrecht / Einkommensteuer | AdV

Keine Aus­setzung der Voll­ziehung trotz ernst­licher Zweifel am An­wen­dungs­bereich des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG, wenn und soweit eine Saldie­rung zu­lasten des Steuer­pflich­tigen zu er­folgen hat (BFH, Beschluss v. 4.3.2026 – VI B 44/25 (AdV); veröf­fent­licht am 26.3.2026).

 

Hintergrund: Nach § 128 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Vollziehung eines ange­fochte­nen Verwal­tungsakts ganz oder teil­weise auszu­setzen, wenn ernst­liche Zweifel an dessen Recht­mäßigkeit bestehen oder wenn die Voll­ziehung für den Betrof­fenen eine unbillige Härte zur Folge hätte.