Rückforderung von Anwärterbezügen einer Steuerinspektorin rechtmäßig (VG)
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer ehemaligen Finanzbeamtin gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen durch das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen (VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil v. 17.12.2025, nicht rechtskräftig).
Hintergrund: Anwärterbezüge bezeichnen eine staatliche Vorleistung zur Finanzierung der Ausbildung, die in bestimmten Bereichen (z.B. Steuerverwaltung) an die Verpflichtung geknüpft ist, nach Abschluss der Ausbildung eine Mindestzeit im öffentlichen Dienst zu verbleiben. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, entfällt der Zweck der Leistung, sodass eine gesetzlich vorgesehene (anteilige) Rückforderung zulässig ist.

