Bundesrat erhebt keine Einwände gegen Steuerfreiheit für E-Autos (Bundesregierung)
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung desKraftfahrzeugsteuergesetzes. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 21/2966).
Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/2672) sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden.

