Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück (BFH)

Das Entgelt für den Ver­zicht auf die Aus­übung eines Nieß­brauchs­rechts an einem dem Privat­ver­mögen zuge­hörigen Grund­stück ist eine steuer­bare Ent­schädi­gung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nieß­braucher das Grund­stück zum Zeit­punkt des Ver­zichts tat­säch­lich ver­mietet und hieraus Ein­künfte aus Ver­mietung und Ver­pachtung er­zielt (ent­gegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 – X R 34/89). Der Tat­bestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuer­pflich­tige, dem eine Ent­schädi­gung als Ersatz für ent­gangene oder ent­gehende Ein­nahmen zu­fließt, bei Ab­schluss einer ent­sprechen­den Verein­barung unter recht­lichem, wirt­schaft­lichem oder tat­säch­lichem Druck stand (u.a. ent­gegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 – X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 – IX R 4/24; veröf­fent­licht am 4.12.2025).

 

Hintergrund: Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören zu den Einkünften i. S. des § 2 Abs. 1 EStG auch Ent­schädi­gungen, die als Ersatz für ent­gangene oder ent­gehende Ein­nahmen gewährt worden sind.