FAQ zur Aktivrente: BMF greift Anregungen auf

Seit Jahresbeginn können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Kurz vor der ersten Lohnsteuer-Anmeldung 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen ein FAQ zur Aktivrente veröffentlicht – und dabei diverse Anregungen aufgegriffen.

 

Wer ist begünstigt?

Entscheidend ist das aktuelle Arbeitsverhältnis. Dabei muss es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln. Frühere Selbstständige oder Beamte können also nur profitieren, wenn sie im Rentenalter als Angestellte tätig werden. Das BMF auch klar, was bei geschäftsführenden Gesellschaftern gilt: Es kommt auf die Rentenversicherungspflicht an.

 

Welche Zahlungen zählen?

Auch bei Sonderzahlungen (z. B. Boni, Weihnachtsgeld) greift das BMF eine Anregung auf – diese sind ebenso steuerfrei. Aber nur, soweit der Freibetrag von 2.000 € pro Monat nicht überschritten wird und die Zahlungen sich auf Zeiten beziehen, für die die Voraussetzungen der Aktivrente erfüllt sind.

 

Mehrere Jobs

Der Freibetrag kann im Lohnsteuerabzugsverfahren nur einmal berücksichtigt werden. Nicht genutzte Beträge müssen die Beschäftigten über die Einkommensteuererklärung steuerfrei stellen.

 

Technische Umsetzung

Das BMF will ein neues Datenfeld in elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2027 einführen.

 

Für 2026 gilt: Eintrag in einer freien Zeile mit der Kennzeichnung „SteuerfreibetragAktivrente“ Im maschinellen Programmablaufplan ist die Aktivrente jedoch nicht enthalten.

 

Den Link zu den FAQ des BMF und mehr Infos gibt’s ausführlich auf der Website des BMF.