DAC6: Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 (BZSt)
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen i. S. des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i. S. des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 21.11.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.
Hinweise:
Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen v. 1.4.2021, 12.10.2021, 26.7. 2022, 24.10.2022,21.2.2023, 23.10.2023, 26.2.2024 sowie 6.2.2025sowie 3.4.2025 behalten ihre Gültigkeit für ältere Fälle.
Das BMF-Schreiben nebst aktualisierter Anlage steht auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.

