Arbeitsrecht: Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis (BAG)
Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i. S. von § 15 Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt es keinen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen (BAG, Urteil v. 30.10.2025 – 2 AZR 160/24).

