Steuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur steuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen Stellung genommen (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.10.2025 – S 7532.1.1-17/4 St33).

Hintergrund: Mit Einführung von § 2b UStG wird die Unternehmereigenschaft vom Begriff des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG entkoppelt. Dadurch weitet sich die Unternehmereigenschaft aus.

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