Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG (BMF)
Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 24.10.2025 – III C 3 – S 7180/00032/001/057).
Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung kann Schul- und Hochschulunterricht sein.
Hinweis:
Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Das Informationsblatt ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

