Besonderheiten bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Hinsichtlich der Kassenführung – konkret: Besonderheiten bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern – tut sich was!

Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung geplant

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. Juli 2025 erneut den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) veröffentlicht. Hintergrund: Die geplante Anpassung war bereits vor der Neuwahl im Februar 2025im Gesetzgebungsverfahren, wurde jedoch nicht mehr umgesetzt.

Der neue Entwurf entspricht inhaltlich weitgehend der bisherigen Fassung – lediglich redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen. Für Steuerberater mit Mandanten im Taxi-, Mietwagen- oder Chauffeurbereich ergeben sich daraus wichtige Hinweise.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  1. Erweiterung der Übergangsregelung auf Mietwagen
    • § 9 KassenSichV gilt künftig auch für Wegstreckenzähler mit INSIKA-Technik.
    • Damit profitieren auch Mietwagenunternehmen von der bisherigen Übergangsregelung.
    • Wegfall der bisherigen Einschränkung: Ein Fahrzeugwechsel führt nicht mehr zum Verlust der Übergangsregelung.
  2. BMF-Schreiben wird Verordnungsrecht
    • Die bislang nur per BMF-Schreiben geregelte Anwendung der KassenSichV auf Wegstreckenzähler wird verbindlich in die Verordnung übernommen.
  3. Erweiterter Anwendungsbereich ab 2026
    • Bereits vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit digitaler Schnittstellefallen ab 2026 unter die KassenSichV.
  4. Späterer Start der erweiterten Absicherungspflicht
    • Die erweiterten Pflichten zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler greifen erst ab dem 1. Januar 2027.

Praktische Bedeutung für die Beratung

  • Mandanteninformation: Betroffene Unternehmer sollten rechtzeitig auf die verlängerten Fristen hingewiesen werden – insbesondere, um Investitionsentscheidungen für Neugeräte oder Umrüstungen besser planen zu können.
  • Prüfung der Geräteausstattung: Steuerberater sollten im Rahmen der Kassenführungspflicht prüfen, ob eingesetzte Taxameter/Wegstreckenzähler
    • INSIKA-fähig sind,
    • eine digitale Schnittstelle besitzen und
    • ob die Übergangsregelung anwendbar ist.
  • Dokumentation & Verfahrensdokumentation: Änderungen in der Geräteausstattung oder beim Fahrzeugwechsel müssen ordnungsgemäß in der Verfahrensdokumentation vermerkt werden.

Weiteres Verfahren

Der Entwurf muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Erst danach kann die geänderte Verordnung in Kraft treten.

Hinweis für Steuerberater:

Die Anpassungen bieten vor allem für Mandanten mit älteren, aber noch technisch zulässigen Geräten einen Zeitgewinn bis 2027. Gleichzeitig sollten Investitionsplanungen und die Dokumentationspflichten nicht aufgeschoben werden, um bei Betriebsprüfungen oder Kassennachschauen keine Risiken einzugehen.