Abzug ersparter Mietaufwendungen als agB (BFH)
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer vGA führen, können insoweit als agB abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen (BFH, Urteil v. 17.6.2025 – VI R 15/23; veröffentlicht am 16.10.2025).
Hintergrund: Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Aufwendungen entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG).

