Wie vorangekündigt ist am heutigen 15. Oktober 2025 ein weiteres BMF-Schreiben zur E-Rechnung erschienen.

Anbei ein erster Aufschlag zur Unterscheidung von Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern (Rn 6a, 6b und 35a neu):

 

Formatfehler liegen vor, wenn die Rechnung nicht den zulässigen Syntaxen entspricht bzw auch wenn bei interoperablen Rechnungsformaten eine Extraktion der umsatzsteuerlichen Pflichtfelder nicht möglich ist. Konsequenz? Es handelt sich dann um eine Rechnung in einem sonstigen elektronischen Format.

 

Zu Geschäftsregelfehlern wird konkretisiert, dass diese etwa bei Verstößen gegen Business Rules vorliegen und zu Inhaltsfehlern führen können. Bei entsprechenden inhaltlichen Fehlern (der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben), liegt eine nicht ordnungsgemäße Rechnung vor. Die Aussagen zum Vorliegen eines „critical error“ wurden in Rn 6b überführt.

 

Zur Validierung einer Rechnung kann sich der sorgfältige, ordentliche Kaufmann auf eine „geeignete Validierungsanwendung“ verlassen, was Format und Geschäftsregeln betrifft. Zur (inhaltlichen) Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Rechnung ist der Unternehmer dennoch verpflichtet. Jedenfalls soll ein vorhandener Validierungsbericht aufbewahrt werden.