Freizone Cuxhaven und Änderung weiterer Vorschriften (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften ohne Aussprache beschlossen.

Neben der Auflösung der Freizone Cuxhaven enthält das Gesetz eine Entlastung im Energiesteuergesetzzum 1.1.2026. Damit wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) vollständig wieder eingeführt, um eine finanzielle Entlastung der Betriebe zu erreichen und zugleich langfristige Planungssicherheit in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Marktumfeld zu gewährleisten. Die Steuerentlastung wird auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse gewährt.

Hinweise:

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundestages.