Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft (BFH)

Veräußert eine Kapital­gesell­schaft im drit­ten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehr­familien­haus-Grund­stücke durch einen Ver­kaufs­akt an einen Erwer­ber („en bloc“), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erwei­terte Kürzung schäd­licher gewerb­licher Grund­stücks­handel indi­ziert. Für die Beant­wor­tung der Frage, ob die Tätig­keit einer Kapital­gesell­schaft den Rahmen der bloßen Verwal­tung und Nutzung eigenen Grund­besitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG über­schrei­tet, kommt es auf das Krite­rium der Nach­haltig­keit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG nicht an (BFH, Urteil v. 3.6.2025 – III R 12/22; veröf­fent­licht am 28.8.2025).