Gutverdiener sollen ab Januar weniger Nettogehalt aufs Konto ausgezahlt bekommen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas plant aktuell die Beitragsbemessungsgrenzen zu erhöhen.

Bei vielen Arbeitnehmern werden mehr Sozialversicherungsbeiträge als Steuern vom Gehalt abgezogen.

Doch man zahlt, im Gegensatz zur Lohnsteuer, nicht an jedem Punkt mehr Sozialabgaben, es gibt die Beitragsbemessungsgrenze.

Übersteigt das Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Versicherungsbeitrag höchstens von diesem Grenzbetrag erhoben.

Vom Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze an bleiben die absoluten Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant, sodass der prozentuale Anteil am Bruttoeinkommen sinkt.

 

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2025 in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung 8.050 Euro pro Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt sie bei 5.512,50 Euro pro Monat.

 

Ab dem 1. Januar 2026 sind nach Plänen von Arbeitsministerin Bärbel Bas weitere Erhöhungen vorgesehen:

Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro pro Monat

Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro pro Monat Die geplante Erhöhung ist aber noch nicht beschlossen und wird auch von einigen kritisiert.

 

Auch die Versicherungspflichtgrenze (Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung) soll steigen:

2025: Aktuell 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich)

2026: 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich) Verdient ein Angestellter mehr als die Versicherungspflichtgrenze, kann er in die private Krankenversicherung wechseln.

 

Ist das etwas Neues? Nein, die Beitragsbemessungsgrenze wurde in den vergangenen Jahren bereits stark angehoben. Während die Anhebungen 2023 und 2024 aber noch bei weniger als 4 % lagen, gab es zum 1.1.2025 bereits eine deutliche Anhebung von 6,5 %.

Nun von etwa 5 %.

 

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten wenn sie privat versichert sind, sie sind für die Absicherung z. B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung selbst verantwortlich.