Schenkungsteuer Mallorca

Seit dem 25. Juli ist Mallorca nicht nur ein Sommerparadies, sondern auch ein Steuerparadies.

Zumindest was Schenkungen betrifft, denn:

Während man in Deutschland bis zu 50 Prozent Schenkungsteuer zahlt, lag der Satz auf Mallorca bisher ohnehin schon bei nur 7 Prozent.

Jetzt erhalten Angehörige der sogenannten Verwandtschaftsgruppen 1 und 2, also direkte Familienangehörige, eine Ermäßigung von 100 Prozent, wenn sie sich gegenseitig Geld schenken.

Damit ist die Schenkungsteuer auf Mallorca in diesen Fällen faktisch abgeschafft.

Bedeutet das, dass man als Deutscher auf Mallorca keine Schenkungsteuer mehr zahlt?

Nicht ganz.

Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder auch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zahlt hier weiterhin die deutsche Schenkungsteuer.

Auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauerhaft im Ausland aufhalten, unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht.

Und selbst wenn man länger als fünf Jahre im Ausland lebt und weder der Schenker noch der Beschenkte als Inländer gilt, greift die beschränkte Steuerpflicht.

Diese gilt für in Deutschland gelegenes bestimmtes Vermögen wie zum Beispiel Immobilien, nicht jedoch für Bankguthaben bei deutschen Banken.

Fazit: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man als deutscher Staatsangehöriger auf Mallorca tatsächlich die Schenkungsteuer sparen.