Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen

Das BMF hat am 8.8.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzesund zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15.12.2023,24.5.2024 und 13.1.2025.
  • Darüber hinaus hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetzergeben. Dieser ist vorwiegend redaktioneller Art.
  • Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind.
  • Daneben sollen als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.

Hinweis:

Der Referentenentwurf des MinStAnpG ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.