Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe

Der Umstand, dass eine KG gewerb­lich geprägt ist, steht der Teil­wert­ab­schrei­bung einer wertlosen Dar­lehens­forde­rung des Gesell­schafters gegen die KG vor deren Voll­beendi­gung nicht ent­gegen, wenn wegen einer Betriebs­aufgabe der KG die Grund­sätze korre­spon­dieren­der Bilan­zierung nicht mehr ein­greifen (BFH, Urteil v. 12.6.2025 – IV R 28/22; veröf­fent­licht am 14.8.2025).

Hintergrund: Eine Betriebs­aufgabe liegt vor, wenn die bisher in dem Betrieb ent­faltete Tätigkeit aufgrund eines Ent­schlusses des Steuer­pflich­tigen, den Betrieb aufzu­geben, end­gültig eingestellt wird, alle wesent­lichen Betriebs­grund­lagen in einem ein­heit­lichen Vorgang, das heißt inner­halb kurzer Zeit, entweder insge­samt klar und eindeu­tig, äußerlich erkenn­bar in das Privat­vermögen über­führt beziehungs­weise anderen betriebs­fremden Zwecken zugeführt oder insge­samt einzeln an ver­schiedene Erwerber veräußert oder teil­weise veräußert und teilweise in das Privat­vermögen überführt werden, und dadurch der Betrieb als selbstän­diger Organis­mus des Wirt­schafts­lebens zu bestehen aufhört.