Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Anpassung für die Rückstellung!
Bilanzierende Unternehmen müssen für die gesetzliche Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Rückstellungen bilden – aber: Handels- und Steuerrecht bewerten unterschiedlich.
Was heißt das konkret?
Handelsrecht: Erfüllungsbetrag inkl. Preissteigerungen & Abzinsung
Steuerrecht: Einzelkosten, 20 % Abzug bei freiwilliger Aufbewahrung & ein Faktor (jetzt 4,5 statt 5,5!)
Neu seit 2025: Die #Aufbewahrungsfrist für #Buchungsbelege wurde auf 8 Jahre verkürzt – das senkt den steuerlichen Rückstellungswert.
Wer nicht sauber rechnet, riskiert falsche Rückstellungen und damit Steuerlatenzen. Unsere Empfehlung: Handels- und Steuerbilanz möglichst angleichen.

