Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Anpassung für die Rückstellung!

Bilanzierende Unternehmen müssen für die gesetzliche Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Rückstellungen bilden – aber: Handels- und Steuerrecht bewerten unterschiedlich.

 

Was heißt das konkret?

Handelsrecht: Erfüllungsbetrag inkl. Preissteigerungen & Abzinsung

Steuerrecht: Einzelkosten, 20 % Abzug bei freiwilliger Aufbewahrung & ein Faktor (jetzt 4,5 statt 5,5!)

 

Neu seit 2025: Die #Aufbewahrungsfrist für #Buchungsbelege wurde auf 8 Jahre verkürzt – das senkt den steuerlichen Rückstellungswert.

 

Wer nicht sauber rechnet, riskiert falsche Rückstellungen und damit Steuerlatenzen. Unsere Empfehlung: Handels- und Steuerbilanz möglichst angleichen.