Geldwäschebekämpfung: Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko (WPK)

Die WPK hat ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016 Drittstaaten festgelegt, die einhohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10.6.2025 geändert, die am 5.8.2025 in Kraft tritt.
    • Neu gelistet sind: Algerien, Angola, Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.
    • Gestrichen wurden: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.
  • Mit Mitteilung vom 13.6.2025 hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).
    • Zu der „Grauen Liste“ hinzugefügt wurden Bolivien und die Jungferninseln.
    • Kroatien, Mali und Tansania stehen nicht mehr unter FATF-Beobachtung.
    • Bei der „Schwarzen Liste“ gab es jedoch keine Neuerungen.

Hinweis:

Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.