Grundsteuer: Anpassung eines Bodenwerts

Das FG Düsseldorf hat zur Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands und zur Einordnung einer Grundstücksfläche als „besondere“ Fläche der Land- und Forstwirtschaft entschieden (FG Düsseldorf, Urteil v. 22.5.2025 – 11 K 2040/24 Gr,BG; NZB anhängig, BFH-Az. II B 50/25).