Kassen: Hinweis auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichVim Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (BMF, Schreiben v. 10.7.2025 – IV D 2 – S 0316-a/00017/003/028).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

  • “BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025“

Das BMF-Schreiben v. 29.6.2023 (BStBl I S. 1075) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2023“ aufgehoben.

Quelle: BMF, Schreiben v. 10.7.2025 – IV D 2 – S 0316-a/00017/003/028, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)