Basiszinssatz sinkt auf 1,27 % (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB angepasst. Er sinkt zum 1.7.2025von 2,27 % auf 1,27 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 25.6.2025 beträgt 2,15 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am1.1.2025 um 1,00 Prozentpunkt gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2024 hat 3,15 % betragen).
  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1.7.2025 ein Basiszinssatz des BGB von 1,27 % (zuvor 2,27 %).

Hinweis:

Der neue Basiszinssatz ist am 26.6.2024 im Bundesanzeiger AT 26.06.2025 B7 bekannt gegeben worden.

Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v.25.6.2025 sowie BAnz AT 26.06.2025 B7 (il)