Entwurf eines zweiten Schreibens zur E-Rechnung

Das BMF hat am 25.6.2025 den Entwurf eines zweiten Schreibens zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht (BMF, ENTWURF v.25.6.2025 – III C 2 – S 7287-a/00019/007/230).

Hintergrund: Seit dem 1.1.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am15.10.2024 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2024 – III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007,

Nun hat das BMF das bereits angekündigte zweite BMF-Schreiben als Entwurf den Verbänden am25.6.2025 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt.

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für das IV. Quartals 2025 geplant.