Lohnsteuerhaftung: Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Der Haftungstatbestand knüpft mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch an. Damit bleibt die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung und nicht dessen Einkommensteuerschuld (Niedersächsisches FG, Urteil v. 16.4.2025 – 9 K 155/22; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 8/25).