E-Rechnungen
Das BMF hat den Entwurf für das neue Schreiben zur elektronischen Rechnungstellung veröffentlicht. Neben vielen Klarstellungen enthält der Entwurf auch einige Punkte.
Daraus sind die Kernaussagen:
1️⃣ Technisch invalide Rechnungen sind keine ordnungsgemäßen elektronischen Rechnungen (sondern sonstige Rechnungen). Das heißt, Validierung von E-Rechnungen wird nach der Übergangsperiode Pflicht.
2️⃣ GoBD wird mit § 14b UStG in Verbindung gesetzt. Also Aufbewahrung des strukturierten Teils von Ein- und Ausgangsrechnungen über 8 Jahre.
3️⃣ Verwendung einer W-IdNr. ist ein Indiz für die Ansässigkeit im Inland
4️⃣ Einige Punkte aus den FAQ (z.B. Kleinunternehmer) sind nun im BMF-Schreiben
Insgesamt spiegelt der Entwurf zahlreiche offene Fragen wider, die Unternehmen bei der Einführung der elektronischen haben. Auch, wenn naturgemäß manches noch offen bleibt, ist das Schreiben hilfreich.