Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE – Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung des Abschnitts 18e.1 UStAE veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 6.6.2025 – III C 5 – S 7427-d/00014/001/002).
Das BMF führt hierzu u.a. weiter aus:
- Abschnitt 18e.1 UStAE wird dahingehend geändert, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
Hinweise:
Bezüglich der einzelnen Änderungen verweisen wir auf das BMF-Schreiben.
Dieses ist auf der Homepage des BMFveröffentlicht.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab dem 20.7.2025 anzuwenden.
Quelle: BMF, Schreiben v. 6.6.2025 – III C 5 – S 7427-d/00014/001/002 (lb)