Kapitalerträge: Neue Onlineformulare

Ab dem 15.7.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben.

Hierzu führt das BZSt weiter aus:

  • Das alte Formular „Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG“ wird zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt.
  • Die Onlineformulare wurden insgesamt überarbeitet und unterscheiden sich erheblich von dem bislang verwendeten.

Hinweise:

Das bis zum 15.7.2025 gültige Formular ist auf der Webseite des BZSt verfügbar.

Die neuen Formulare (Erstattung und Freistellung) wurden von dem BZSt noch nicht veröffentlicht.