Körperschaft¬Steuer: Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung

Eine im Zusammen­hang mit einer wirt­schaft­lichen Neu­gründung er­brachte Ein­lage ist nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG im steuer­lichen Einlage­konto auszu­weisen, sofern sie nicht zur Erfül­lung noch nicht einge­forder­ter aus­stehen­der Ein­lagen er­bracht worden ist (BFH, Urteil v. 25.2.2025 – VIII R 22/22; veröf­fent­licht am 15.5.2025).

 

Hintergrund: Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG hat eine unbeschränkt steuer­pflichtige Kapital­gesell­schaft die nicht in das Nenn­kapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschafts­jahrs auf einem beson­deren Konto (steuer­liches Einlage­konto) auszu­weisen.