Zahlbar sofort“ – Was Unternehmen oft nicht wissen

Wenn man selbständig, als Freelancer oder sogar in einem größeren Unternehmen Rechnungen schreibt, dann ist das Ziel immer eine möglichst schnelle Zahlung durch den Kunden/Geschäftspartner.
Immer wieder kann man dabei die Formulierung „zahlbar sofort“ antreffen.
Die Aussteller der Rechnung meinen damit, dass der Kunde/Geschäftspartner unverzüglich die Überweisung tätigen muss. Sie wollen ja schließlich schnellstmöglich Liquidität haben.
Nur ist das die falsche Formulierung für ihr Ziel.
Eine Rechnung ist grundsätzlich -wenn keine bestimmte Frist angegeben ist- immer sofort fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist räumt Rechnungsempfängern 30 Tage Zeit ein, ihre Schuld zu begleichen. Erst danach befindet sich ein Kunde/Geschäftspartner in Zahlungsverzug.
Daher zahlt der Kunde wahrscheinlich auch nicht „sofort“.

Der Unternehmer möchte es klarer gestalten und schnell bezahlt werden?
-Zahlbar binnen 7 Tagen.
-Zahlbar bis zum 20.6.2025.
Es soll also eine konkrete Frist gesetzt werden, die nicht unverhältnismäßig kurz ist (ab 7 Tagen). Denn ansonsten fällt man wieder zurück auf die Regelung im Gesetz.