Bayerisches Landesamt für Steuern: elektronische Anzeige von Grunderwerbsteuerfällen noch nicht möglich

Das Grunderwerbsteuergesetz wurde in Artikel 33 Nr. 3 und 4 des Jahressteuergesetzes dahingehend geändert, dass Notare Anzeigen zur Grunderwerbsteuer auch elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle erstatten können.

Das Bayerische Landesamt für Steuern bittet zu beachten, dass trotz der Existenz der rechtlichen Grundlage derzeit noch von elektronischen Anzeigen von Grunderwerbsteuerfällen in jeglicher Form abzusehen ist. Hintergrund ist, dass die technische Infrastruktur erst im Rahmen des Pilotprojekts stufenweise entwickelt wird und aktuell weder den Notariaten noch der Finanzverwaltung zur Verfügung steht.