Update Kirchensteuerdatenabruf: Lösung weiterhin ausstehend

Immer wieder erreichen uns Fragen und Beschwerden in Sachen Kirchensteuerdatenabruf. In Bayern ist der Abruf der Kirchensteuerdaten aufwendig und wenig praxistauglich da allein in Bayern die Kirchensteuer nicht von der Finanzverwaltung, sondern von den jeweiligen Religionsgemeinschaften verwaltet wird. Die Daten werden von den Kirchensteuerämtern zwar zu einem bestimmten Stichtag an die Finanzämter übermittelt und von diesen auch in der Veranlagung berücksichtigt, sie stehen jedoch den Steuerbürgern und Steuerberatern nicht zum Abruf zur Verfügung. Die Folge ist, dass sich bei abweichenden Daten in den Bescheiden mit Finanz- und Kirchensteuerämtern mit großem Aufwand auseinandergesetzt werden muss, um die Ursache der Abweichungen zu ermitteln und eine Berichtigung zu erreichen. Die bisherigen Anstrengungen der Steuerberaterkammer München, die Kirchensteuerämter zur Schaffung einer modernen und für alle Seiten praktikablen Lösung zu bewegen, haben bislang nicht zu den angestrebten Ergebnissen geführt. Wir werden trotzdem weiter versuchen, eine zentrale elektronische Abrufmöglichkeit für die Kirchensteuerdaten zu erreichen.