Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab
Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Zudem wird die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für die Hersteller auf den 15.6.2025 verlängert. Dies teilte die WPK mit.
Berufsrecht: Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Das BMF hat bekannt gegeben, dass bis zur Umsetzung der automationstechnischen Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze weiterhin die bis zum 26.3.2025geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zu verwenden sind (BMF, Schreiben v. 24.4.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/003/042).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2025 – IV D 1- S 0202/00038/002/001 – wurden die amtlichen Muster für Vollmachtenzur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachtenmit sofortiger Wirkung neugefasst (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.3.2025).
- Solange die automationstechnische Anpassungder amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AOnoch nicht umgesetzt ist, sind nach dem Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder weiterhin die bis zum 26.3.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.
- Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO wird zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.
Quelle: BMF, Schreiben v. 24.4.2025 – IV D 1 – S 0202/00038/003/042, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (lb)