Schenkungsteuer: Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der EU auf die Schenkungsteuer

Der BFH hat dem EuGH u.a. die Frage zur Vorab­ent­schei­dung vorge­legt, ob Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vor­rechte und Befrei­ungen der Euro­päischen Union (Amts­blatt der Euro­päischen Union 2012, Nr. C 326, 266) für die Erhe­bung der Schenkung­steuer gilt (BFH, Beschluss v. 20.11.2024 – II R 38/21; veröf­fent­licht am 10.4.2025).

 

Hintergrund: Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befrei­ungen der Euro­päischen Union (ABlEU 2012, Nr. C 326, 266) lautet wie folgt: „Die Beamten und sonstigen Bediensteten der Union, die sich lediglich zur Ausübung einer Amtstätig­keit im Dienst der Union im Hoheit­sgebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staates niederlassen, in dem sie zur Zeit des Dienstantritts bei der Union ihren steuer­lichen Wohnsitz haben, werden in den beiden genannten Staaten für die Erhebung der Einkommen-, Vermögen- und Erbschaft­steuer sowie für die Anwendung der zur Vermeidung der Doppel­besteuerung zwischen den Mitglied­staaten der Union geschlos­senen Abkommen so behandelt, als hätten sie ihren früheren Wohnsitz beibehalten, sofern sich dieser in einem Mitgliedstaat der Union befindet.“

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