EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Immobilie in der Schweiz
Das FG Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist (FG Köln, Beschluss v. 20.2.2025 – 7 K 1204/22). Mit diesem Beschluss hat der 7. Senat dem EuGH in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.