Änderungen ab Mai 2025
Neue Regelungen für Nachnamen und Passfotos treten ab Mai in Kraft.
Es gibt auch strengere Bestimmungen für Biomüll. Was Verbraucher wissen sollten.
Auch wenn sich für Verbraucher im Mai nicht alles ändert, gibt es dennoch einige neue Regelungen und Anpassungen, die beachtet werden sollten.
Eine der Neuerungen betrifft die Wahl des Nachnamens.
Zudem tritt eine bedeutende Änderung für Passbilder in Kraft, und auch die Vorschriften für Biomüll werden angepasst.
Diese Neuerungen bringt der Mai mit sich.
Änderungen ab Mai 2025: Strengere Regeln beim Biomüll – Bußgelder drohen
Ab dem 1. Mai 2025 gelten strengere Vorschriften für die Entsorgung von Biomüll.
Wenn bei einer Überprüfung durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt wird, dass der Anteil an Störstoffen mehr als drei Prozent beträgt, bleibt die Biotonne künftig ungeleert stehen.
Zu den Störstoffen in der Biotonne zählen unter anderem Plastik, Glas, Metalle, Windeln, Zigarettenkippen und Asche.
Diese Materialien können den Verrottungsprozess behindern und die Qualität des Kompostes mindern.
Bei Verstößen gegen die neuen Biomüll-Vorschriften drohen Bußgelder, die bei besonders schweren Verstößen bis zu 2500 Euro betragen können.
Neuerungen beim Nachnamen: Diese Regelung gilt ab dem 1. Mai
Eine weitere Änderung betrifft das Namensrecht.
Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bisher war es nur einem Ehepartner möglich, einen solchen Namen anzunehmen.
Nach der neuen Regelung können auch Kinder einen Doppelnamen erhalten, selbst wenn die Eltern sich gegen einen Doppelnamen entschieden haben.
Wird nach der Geburt eines Kindes kein Familienname festgelegt, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.
Der erste Familienname, den Eltern für ein Kind bestimmen, gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
Ab Mai neue Regelungen für Ausweis und Führerschein: Was Rentner jetzt wissen müssen
In Deutschland treten ab dem 1. Mai 2025 wichtige Neuerungen bei Personalausweisen und Führerscheinen in Kraft.
Millionen Bürger sind betroffen. Besonders unsere älteren Semester, Ruheständler und Rentner sollten jetzt genau hinschauen.
Wer gut informiert und vorbereitet ist, spart sich nur unnötige Wege zum Amt.
Rentner profitieren auch von echten Erleichterungen.
Digitale Fotos, neue Antragswege und praktische Zustelloptionen.
Wir erklären in diesem kurzen Beitrag, was sich ab Mai 2025 ändert und worauf Senioren achten müssen.
Die größte Veränderung betrifft das Passfoto.
Ab Mai 2025 werden Personalausweise und Reisepässe ausschließlich mit digital erstellten Fotos ausgestellt.
Klassische Passbilder aus dem Automaten oder Studio auf Papier sind nicht mehr zugelassen.
Das betrifft auch Rentner und Führerscheininhaber, die ein Ausweisdokument erneuern oder neu beantragen möchten.
Ohne ein korrektes digitales Foto ist eine Ausstellung des Dokuments nicht mehr möglich.
Die neuen digitalen Fotos gibt es direkt im Bürgeramt.
Viele Ämter bieten moderne Automaten an, die das Foto vor Ort aufnehmen.
Dies wirkt sehr barrierefrei, nutzer-und umweltfreundlich. Rentner und Senioren, die sich nicht an den Automaten herantrauen, können alternativ zu einem zertifizierten Fotostudio gehen und dort sich wie gehabt fotografieren lassen.
Die Fotostudios versenden dann die Passbilder digital direkt an die Behörde.
Ganz neu ist die Postzustellung des neuen Personalausweises statt Abholung.
Wer möchte, bekommt den fertigen Ausweis einfach nach Hause geschickt.
Dies erspart den Betroffenen einen unnötigen zweiten Behördengang.
Personalausweis und Führerschein können mit digitaler Unterschrift und Fingerabdruck unterzeichnet werden.
Alles wird direkt vor Ort beim Amt elektronisch erfasst. Es gilt mehr Sicherheit und weniger Papierkram.
Die neue Fotopflicht betrifft primär Personalausweise und Reisepässe.
Aber auch für Führerscheinverlängerungen oder -umtausch gelten ähnliche Verfahren.
Rentner die ab Mai 2025 einen neuen Führerschein beantragen, müssen sich auf digitale Abläufe und biometrische Vorgaben einstellen.
Dies trifft vor allem Senioren mit alten Papierführerscheinen, die bald ersetzt werden müssen.
Der digitale Führerschein ist eine digitale Abbildung deines normalen Kartenführerscheins.
Rentner können ihn kostenlos in der ID-Wallet App nutzen.
Diese Anwendung funktioniert wie eine digitale Brieftasche, die neben Informationen aus dem neuen digitalen Personalausweis auch einen digitalen Nachweis über die Fahrerlaubnis enthält.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den digitalen Führerschein entwickelt, um Autofahrern den Alltag zu erleichtern.
Senioren und Ruheständler können die Digitaler-Führerschein-App zum Beispiel dafür verwenden, um online ein Auto anzumieten.
Die Überprüfung der Fahrerlaubnis soll damit schnell und unkompliziert online möglich sein.
Mithilfe des digitalen Führerscheins kann man die Fahrerlaubnis schnell und einfach digital überprüfen lassen.
Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Betroffene einen Carsharing-Dienst nutzen wollen oder ein KfZ online anmieten.
So erspart man sich die aufwendige Videoüberprüfung des Führerscheins.
In Zukunft soll der digitale Führerschein noch weitere Funktionen bekommen und auf EU-Ebene als offizieller Fahrerlaubnisnachweis anerkannt werden.
Viele Ämter erwarten ab Mai einen Ansturm – vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Lassen Sie sich den neuen Ausweis oder Führerschein bequem per Post zusenden.
Das spart Kraft und Zeit – gerade bei eingeschränkter Mobilität wegen Behinderung.
Vor allem für ältere und behinderte Menschen bringen die neuen Regelungen viele Vorteile.
Mehr Sicherheit, Komfort und weniger Behördengänge.
Doch wer unvorbereitet ist, riskiert Verzögerungen oder unnötige Probleme.
Jetzt informieren, Termine planen und entspannt durchstarten – ab Mai 2025 wird alles einfacher, wenn man weiß, wie.
Microsoft schaltet Skype ab
Microsoft stellt den Betrieb von Skype ein und verlagert den Fokus auf Microsoft Teams.
Nutzerinnen und Nutzer von Skype können sich bis zum 5. Mai mit ihrem bestehenden Konto bei Microsoft Teams anmelden und ihre Chats sowie Kontakte weiterhin nutzen.
Neuer Bundeskanzler
Im politischen Bereich steht ein bedeutender Wechsel bevor.
Friedrich Merz (CDU) soll am 6. Mai von dem am 23. Februar gewählten Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden.
Dies folgt auf die Zustimmung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen.
Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der „Kanzlermehrheit“.
Papstwahl
Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag, den 21.04.2025, wird etwa zwei bis drei Wochen darauf ein neuer Papst gewählt.
Laut Kirchenrecht darf dies frühestens am 15. Tag nach dem Todesdatum geschehen (in diesem Fall wäre das der 6. Mai 2025) und soll spätestens am 20. Tag (11. Mai 2025) der Fall sein.
An der Papstwahl (Konklave) dürfen nur Kardinäle unter 80 Jahren teilnehmen.
Aus Deutschland dürfen drei Kardinäle an der Papstwahl im Mai teilnehmen: Reinhard Marx aus dem Erzbistum München und Freising, Rainer Maria Woelki aus dem Erzbistum Köln und Gerhard Ludwig Müller, der ehemalige Bischof von Regensburg.
Das Konklave findet in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan statt.
Steigt nach einem Wahlgang schwarzer Rauch auf, wurde noch kein Papst gewählt – die Kardinäle haben sich also noch nicht geeinigt.
Weißer Rauch bedeutet, dass die Wahl erfolgreich war und ein neuer Papst gewählt wurde.
Finanzielle Änderungen in Bayern
Der kommunale Finanzausgleich 2025 wurde neu verhandelt, um die Finanzentwicklung von Staat und Kommunen sowie den Ausblick auf bedarfsprägende Umstände im Jahr 2025 zu berücksichtigen.
Ziel ist es, die bayerischen Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen.