Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde gegen Soli erfolglos (BVerfG)

Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 v. 10.12.2019 zurückgewiesen (BVerfG, Urteil v. 26.3.2025 – 2 BvR 1505/20).

Hintergrund: Das Verfahren war im Jahr 2020 durch Mitglieder des Vorstands der FDP-Bundestagsfraktion angestrengt worden. Zuvor hatte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ v. 10.12.2019 (BGBl. I 2029 S. 2115) den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020 unverändert weitererhoben und ab dem Jahr 2021 die in § 3 SolZG 1995 vorgesehene Freigrenze angehoben, wodurch rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden sollten.