Körperschaftsteuer: Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung
Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe – ohne Anwendung des § 8b Abs. 1 KStG – enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. 23.7.1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) ist damit nicht verbunden (BFH, Urteil v. 6.2.2025 – IV R 29/22; veröffentlicht am 27.3.2025).