Gesetzgebung: Neuregelungen im April 2025 (Bundesregierung)

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden länger gefördert. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken. Englisch als Gerichtssprache bei großen, grenzüberschreitenden Verfahren möglich. Bei Reisen nach Großbritannien werden elektronische Einreisegenehmigungen notwendig. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im April informiert die Bundesregierung.

Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verlängert 

Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden auch gefördert, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Die Geltungsdauer für die Förderung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Elterngeld – Einkommensgrenze sinkt

Eltern, deren Kinder nach dem 31.3.2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 € verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.

Liste der Berufskrankheiten erweitert

Drei neue Krankheiten werden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen: die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis, einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder ihren Unfallversicherungsträger wenden. Denn sie haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.

Zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten

Erleichterung bei großen, grenzüberschreitenden Verfahren: Wenn internationale Wirtschaftsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden, ist künftig beispielsweise auch Englisch als Verfahrenssprache möglich.

Reisen nach Großbritannien – Electronic Travel Authorisation (ETA)-System

Ab dem 2.4.2025 wird für die Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR) eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt. Die Genehmigung muss vorab beantragt werden, dies gilt auch für Dienstreisen. Das Electronic Travel Authorisation (ETA)-System ist bereits freigeschaltet.

ETA gilt für zwei Jahre mit beliebig vielen Einreisen und ist an den Pass geknüpft. Läuft der Pass ab oder geht er verloren, so muss für den neuen Pass eine neue ETA beantragt werden.

Angenehmeres Surfen im Internet 

Weniger Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden.

Nachmeldung aus März 2025: 

Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften

Bildungseinrichtungen wie Musik- oder Volkshochschulen müssen bis Ende 2026 weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre Lehrkräfte zahlen, die selbstständig tätig sind. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts von Juni 2022 zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte als Selbständige arbeiten können. Mit der Übergangsregelung gewinnen die Bildungseinrichtungen nun Zeit, um sich auf die jetzt geltenden Rahmenbedingungen einzustellen und gegebenenfalls ihre Organisationsmodelle anzupassen. Das Gesetz ist bereits am 1. März in Kraft getreten.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 27.3.2025(il)