KFZ-Steuer: Steuerbefreiung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Biogasanlage

Eine Personengesellschaft erhält keine KFZ-Steuerbefreiung für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge, wenn sie diese für den Transport der von ihr erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu einer ebenfalls von ihr betriebenen Biogasanlage nutzt (BFH, Urteil v. 18.12.2024 – IV R 11/23; veröffentlicht am 25.2.2025).

Hintergrund: Nach § 3 Nr. 7 KraftStG ist u.a. das Halten von Anhängern von der Steuer befreit, solange diese ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt (Buchst. a) oder zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet werden, sofern diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden (Buchst. c).