Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangs­ver­steige­rung ist als Veräuße­rungs­vorgang im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten (BFH, Urteil v. 12.11.2024 – IX R 6/24; veröf­fent­licht am 27.2.2025).

Hintergrund: Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) auch solche aus privaten Veräuße­rungs­geschäften im Sinne des § 23 EStG. Diese umfassen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG unter anderem Veräußerungsgeschäfte bei Grund­stücken, soweit der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräuße­rung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.