Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags
Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018(UStAusfVerm/StRÄndG) oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG i.d.F. des UStAusfVerm/StRÄndG ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH, Urteil v. 10.10.2024 – IV R 1/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

