Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (BMF)
Das BMF hat die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 21.1.2025 – IV D 3 – S 1547/00006/006/024).
Hinweis:
Das Schreiben mit den Pauschbeträgen 2025 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

